Jugend- & Kulturverein
JUGEND AKTIV
Neuenkirch
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Statuten 
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VEREINSSTATUTEN JUGENDAKTIV NEUENKIRCH

I. NAME UND SITZ

Art. 1
Unter dem Namen "Jugend Aktiv Neuenkirch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in 6206 Neuenkirch/LU.

II. ZWECK

Art. 2
Sinn des Vereins ist, dass Jugendliche fr Jugendliche Anlsse organisieren. Jugend Aktiv frdert damit den Zusammenhalt der Jugendlichen in Neuenkirch in offener nicht-kommerzieller Jugendarbeit.

III. MITGLIEDER

Art. 3 Mitgliederkategorien
Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien: a) Aktivmitglieder, b) Passivmitglieder.

Art. 4 Aktivmitglieder
Jede natrliche Person, die das 16. Altersjahr berschritten hat und die aktiv am Vereinsleben teilnehmen will, kann Aktivmitglied werden.

Unter aktiver Teilnahme am Vereinsleben versteht sich:
- die aktive Mithilfe an den Grossanlässen von Jugend Aktiv (i.S.v. Aufstellen, Abräumen, OK-Arbeit) sowie
- die Teilnahme an mindestens einem internen Vereinsanlass (Abschlussfest und GV zählen nicht dazu).
Kommt ein Aktivmitglied dem nicht nach, erfolgt das Ausschlussverfahren nach Art. 8.

Art. 5 Passivmitglieder
Jede natrliche Person, die das 24. Altersjahr berschritten hat und die mindestens drei Jahre aktiv im Verein ttig war, kann Passivmitglied werden. Passivmitglieder besitzen jedoch an der Generalversammlung keine Stimm-, Wahl- und Antragsrechte.

Art. 6 Eintritt
ber Eintrittsgesuche entscheidet die Generalversammlung. Zur Aufnahme ist die Anwesenheit des Bewerbers an der Generalversammlung erforderlich.

Art. 7 Austritt
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mglich.

Art. 8 Ausschluss
Wer seinen Verpflichtungen gegenber dem Verein nicht nachkommt oder durch sein Verhalten dem Verein schadet, kann vom Vorstand unter Angabe der Grnde aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschlussentscheid hrt der Vorstand das Mitglied persnlich an oder gibt ihm Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu den erhobenen Vorwrfen. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Entscheid innert 30 Tagen seit Erffnung an den Prsidenten zuhanden der GV weiterziehen. Wer seinen Mitgliederbeitrag bis zur GV am Ende des betreffenden Vereinsjahres, trotz mehreren Mahnungen, nicht bezahlt hat, wird automatisch an der GV aus dem Verein ausgeschlossen.

IV. FINANZIERUNG / HAFTUNG

Art. 9 Finanzierung
Der Verein wird wie folgt finanziert:
a) Mittelbeschaffung durch eigene Aktionen und Veranstaltungen
b) Mitgliederbeitrge
c) Beitrge aus der ffentlichen Hand
d) Spenden

Art. 10 Haftung
Fr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vereinsvermgen.
Art. 11 Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag betrgt fr Aktive Fr. 30.-- und fr Passive Fr. 50.- pro Jahr. Der Mitgliederbeitrag wird fllig mit der Generalversammlung am Anfang des betreffenden Vereinsjahres. Das Mitglied wird bei Zahlungsrckstand nach angemessenen Abstnden gemahnt. Muss das Mitglied mehr als zweimal gemahnt werden, erhebt der Vorstand pro weitere Mahnung Fr. 10.- zustzliche Gebhr.

V. ORGANISATION

Art. 12 Organe
Vereinsorgane sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Revisoren. Oberstes Beschluss-organ des Vereins ist die Generalversammlung.

A) DIE GENERALVERSAMMLUNG

Art. 13 Ordentliche Generalversammlung
a) Die ordentliche Generalversammlung findet jhrlich statt. Sie wird vom Vorstand einberufen.

Art. 14 Ausserordentliche Generalversammlung
Eine ausserordentliche Generalversammlung findet statt, wenn dies vom Vorstand oder schriftlich von einem Fnftel der Aktivmitglieder verlangt wird. Letzerem Ersuchen ist innert 45 Tagen zu entsprechen.

Art. 15 Einberufung der Generalversammlung
Die Aktivmitglieder werden mindestens 30 Tage vor der Versammlung - unter Angabe der Traktanden - durch den Vorstand schriftlich eingeladen.

Art. 16 Antrge
Antrge mssen bis sptestens 20 Tage vor der GV schriftlich beim Prsidenten eingereicht werden.

Art. 17 Stimm- , Wahl- und Antragsrecht
Alle Aktivmitglieder sind in gleichem Masse stimm-, wahl- und antragsberechtigt. Passivmitglieder besitzen keine Stimm-, Wahl- und Antragsrechte.

Art. 18 Erforderliches Mehr
Die nderung der Statuten bedrfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Aktivmitglieder. Alle anderen Geschfte bedrfen einer Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Aktivmitglieder.

B) DER VORSTAND

Art. 19 Mitgliederzahl / Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus 7 Personen. Er wird von der Generalversammlung fr die Dauer eines Vereinsjahres gewhlt. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Prsident wird von der GV bestimmt.

Art. 20 Aufgaben
Der Vorstand leitet den Verein und hat alle Kompetenzen, die nicht ausdrcklich einem anderen Organ zustehen. Dem Vorstand obliegt die Planung, welche den erfolgreichen Fortbestand des Vereins sicherstellen soll.
Die Vorstandssitzungen sind fr Mitglieder des Vereins grundstzlich ffentlich. Der Vorstand behlt sich allerdings das Privileg vor, allfllige Gste unter Angabe von Grnden von der Sitzung auszuschliessen.

Art. 21 Vertretung des Vereines
Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Die Vorstandsmitglieder sind Prokura berechtigt. Sie verpflichten den Verein durch ihre Unterschrift gegenber Dritten.

Art. 22 Beschlussfhigkeit
Der Vorstand ist beschlussfhig, wenn mindestens fnf seiner Mitglieder anwesend sind. Der Prsident stimmt und whlt mit, er fllt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

C) DIE REVISOREN

Art. 23
Die Generalversammlung whlt auf die Dauer des Vereinsjahres zwei Rechnungsrevisoren. Ihnen obliegt die gesamte Prfung der Vereinsrechnung und der Buchhaltung. Sie erstatten jhrlich der ordentlichen Generalversammlung Bericht.

VI. AUFLSUNG DES VEREINS

Art. 24
Die Auflsung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Generalversammlung mit Zweidrittelsmehrheit beschlossen werden.
Die die Auflsung beschliessende Generalversammlung legt fest, wie das Vereinsvermgen zu verwerten ist. Das allfllige Vereinsvermgen muss allerdings sinngemss eingesetzt werden, vorzugsweise fr eine Nachfolgerorganisation.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Statuten wurden anlsslich der Generalversammlung vom 25. Januar 2002 im Gasthaus Sonne in Neuenkirch angenommen.

Datum: 27. Januar 2006 Ort: Neuenkirch

Der Vorstand setzt sich im Vereinsjahr 2006, 2007 folgendermassen zusammen:
Prsident: Mathis Marco
Kassier: Niederberger Simon
Aktuarin: Betschart Yvonne
Allrounder: Muff Bruno
Koordinatorin Jahresprogramm: Wyss Nicole
Koordinator ROCKTOBER: Schaller Daniel
Koordinator SOUNDCHECK: Boog Kilian

by egil